ZUGFeRD oder XRechnung: was muss mein Unternehmen nutzen?

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Andrea öffnet eine E-Mail von ihrem größten Kunden: „Wir akzeptieren ab sofort nur noch Rechnungen im ZUGFeRD-Format oder als XRechnung.“ Sie tippt in die Suchmaschine: „ZUGFeRD XRechnung Unterschied.“ Drei verschiedene Antworten. Alle widersprüchlich.

Sie legt die E-Mail in den Ordner „Später klären“ und schickt die nächste Rechnung als normales PDF.

Das ist nachvollziehbar. Und es hat sie 2025 eingeholt.


Was ist XRechnung, und wer muss es nutzen?

XRechnung ist ein rein maschinenlesbares XML-Format. Es enthält alle Rechnungsdaten strukturiert (Empfänger, Lieferant, Positionen, Beträge, Steuer) aber ohne lesbares Layout. Kein PDF. Kein Fließtext. Nur strukturierte Daten, die ein System direkt einlesen kann.

Wer muss XRechnung heute nutzen?

Seit November 2020 sind Rechnungen an Bundesbehörden in Deutschland verpflichtend als XRechnung einzureichen. Die Bundesländer haben schrittweise nachgezogen, heute gilt XRechnung faktisch für alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland. Wer dem Bund, einem Landesministerium oder einer kommunalen Behörde eine Rechnung stellt und kein XRechnung sendet, riskiert eine abgelehnte Zahlung.

Die Ausweitung auf B2B-Rechnungen kommt: Der deutsche Gesetzgeber hat im Wachstumschancengesetz 2024 die schrittweise B2B-Pflicht festgelegt (Quelle: Bundesministerium der Finanzen). Die Empfangspflicht gilt für alle inländischen B2B-Unternehmen bereits ab 2025.

Das wichtigste Missverständnis: Ein normales PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Auch wenn es digital verschickt wird. Die E-Rechnung-Pflicht erfordert ein strukturiertes Datenformat, und das erfüllt ein PDF-Anhang nicht.


Was ist ZUGFeRD, und wann ist es die bessere Wahl?

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) löst ein praktisches Problem: XRechnung ist maschinenlesbar, aber für Menschen nicht lesbar. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist beides gleichzeitig.

Technisch ist ZUGFeRD ein PDF/A-3-Dokument (ein normales, druckbares PDF) mit einem eingebetteten XML-Datensatz nach dem europäischen Standard EN 16931. Ein Mensch öffnet die ZUGFeRD-Rechnung und sieht ein normales Rechnungsdokument. Die Buchhaltungssoftware des Empfängers liest das eingebettete XML automatisch aus.

ZUGFeRD 2.x ist identisch mit Factur-X, dem französischen Pendant. Wer international mit Frankreich arbeitet, ist mit ZUGFeRD direkt kompatibel.

Drei ZUGFeRD-Profile, welches passt?

  • MINIMUM und BASIC-WL: Diese Profile erfüllen nicht die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine E-Rechnung.
  • BASIC: Standardumfang. Für die meisten KMU die richtige Wahl.
  • EXTENDED: Erweiterter Datensatz mit Branchen-Spezifika, für komplexe Rechnungsstrukturen.
  • COMFORT/EN 16931: Vollständiger Datensatz. Erlaubt automatische Buchung beim Empfänger ohne manuellen Eingriff.

Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist ZUGFeRD COMFORT die sinnvolle Wahl: Der Empfänger kann die Rechnung automatisch buchen, Sie können sie manuell prüfen. Kein Medienbruch, keine doppelte Datenpflege.


Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Beide Formate basieren auf demselben europäischen Standard (EN 16931) und erfüllen die E-Rechnung-Pflicht, aber sie sind unterschiedlich einsetzbar.

FormatReines XMLPDF + eingebettetes XML
Lesbar für MenschenNeinJa (PDF-Ansicht)
MaschinenlesbarJaJa (XML-Teil)
Pflicht B2GJa (seit 2020)Als Alternative akzeptiert
Für B2B geeignetJaBesser (Hybrid)
DruckbarNeinJa
StandardEN 16931EN 16931 (= Factur-X)

Die klare Empfehlung:

  • Rechnung an eine Behörde → XRechnung
  • Rechnung an einen B2B-Kunden → ZUGFeRD COMFORT
  • System, das beides kann → optimal für alle Empfänger

Wer beide Formate unterstützt, ist zukunftssicher. Die B2B-Pflicht kommt, und welches Format der Empfänger bevorzugt, liegt nicht in Ihrer Hand.


Ab wann gilt die E-Rechnung-Pflicht für B2B-Unternehmen?

Die Einführung läuft in drei Stufen (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Wachstumschancengesetz 2024):

Stufe 1, seit 1. Januar 2025:

Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Wer noch kein E-Rechnung-fähiges System hat, lässt seit Anfang 2025 Rechnungen von Kunden mit entsprechender Anforderung auflaufen, und holt das aktuell unter Zeitdruck nach.

Stufe 2, ab 1. Januar 2027:

Für Rechnungsaussteller mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz endet die allgemeine Übergangsfrist. Gesetzliche Ausnahmen bleiben zu beachten.

Stufe 3, ab 1. Januar 2028:

Die Übergangsfristen enden grundsätzlich für die betroffenen inländischen B2B-Umsätze. Gesetzliche Ausnahmen, etwa für Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen, bleiben bestehen.

Was das konkret bedeutet:

Bis Ende 2026 gilt die allgemeine Übergangsfrist. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sie sich bis Ende 2027. Für einfache PDF-Rechnungen ist in dieser Übergangszeit die Zustimmung des Empfängers erforderlich. Gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.

Ein Unternehmen, das heute auf E-Rechnung umstellt, hat keinen Zeitdruck, macht keine Fehler unter Zeitdruck, und gewinnt gleichzeitig automatische Buchung und weniger Handarbeit im Rechnungsworkflow.


Wie richte ich ZUGFeRD oder XRechnung in meiner Software ein?

Die Antwort hängt von Ihrer Software ab.

Systeme mit nachgerüstetem Plugin: Sie installieren ein Zusatzmodul, konfigurieren die Formateinstellungen, pflegen Kompatibilität bei jedem Update. Funktioniert, solange das Plugin gepflegt wird. Wie der Versand ohne Zusatzmodul aussieht, zeigt die E-Rechnung in der Praxis.

DigiBasiX: Beim Erstellen einer Ausgangsrechnung wählen Sie das Ausgabeformat direkt im Rechnungsformular. XRechnung für Behörden. ZUGFeRD COMFORT für B2B-Partner. Kein Zusatzmodul. Kein Setup-Aufwand. Kein Risiko bei Software-Updates.

Die E-Rechnung-Funktion von DigiBasiX enthält XRechnung und ZUGFeRD als feste Kernfunktionen, nicht als optionales Feature, das extra gekauft werden muss.

Checkliste: Ist Ihre aktuelle Software E-Rechnung-bereit?

  • Kann sie XRechnung (XML) exportieren?
  • Kann sie ZUGFeRD COMFORT exportieren?
  • Kann sie ZUGFeRD-Eingangsrechnungen einlesen und automatisch buchen?
  • Ist das eine Kernfunktion oder ein Plugin mit Wartungsaufwand?

Klären Sie mit Ihrer Buchhaltung, welche Formate und Abläufe Sie benötigen.

Und für Unternehmen, die neben E-Rechnung auch DATEV-Übergabe brauchen: Beides arbeitet in DigiBasiX direkt zusammen. Die DATEV-Integration und E-Rechnung teilen denselben Buchungsdatensatz, kein Doppelaufwand, keine Synchronisationsfehler.


Häufige Fragen zu ZUGFeRD und XRechnung

Muss ich als kleines Unternehmen schon jetzt E-Rechnungen ausstellen?

Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro gilt die Übergangsfrist bis Ende 2027. Ab 2028 greift grundsätzlich die Ausstellungspflicht für betroffene inländische B2B-Umsätze. Ausnahmen, etwa für Kleinunternehmer, bleiben bestehen.

Kann ich ZUGFeRD-Rechnungen auch ohne spezielle Software lesen?

Ja. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein normales PDF, Sie können sie mit jedem PDF-Reader öffnen und lesen. Das eingebettete XML sehen Sie nicht, aber die Rechnung ist vollständig lesbar. Das ist der Hauptvorteil von ZUGFeRD gegenüber XRechnung für den Empfänger ohne automatisiertes Buchhaltungssystem.

Was passiert, wenn ich weiterhin normale PDF-Rechnungen schicke?

Bei öffentlichen Auftraggebern gelten gesonderte Vorgaben. Im inländischen B2B-Bereich sind einfache PDF-Rechnungen während der Übergangsfristen mit Zustimmung des Empfängers möglich: allgemein bis Ende 2026, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro bis Ende 2027. Ausnahmen sind gesondert zu beachten.

Ist ZUGFeRD dasselbe wie Factur-X?

Technisch ja. ZUGFeRD 2.x und Factur-X sind identische Standards, ZUGFeRD ist der deutsche Name, Factur-X der französische. Wer mit Unternehmen in Frankreich Rechnungen austauscht, ist mit ZUGFeRD automatisch kompatibel.

Kann DigiBasiX ZUGFeRD-Eingangsrechnungen automatisch verarbeiten?

Ja. DigiBasiX kann ZUGFeRD-Eingangsrechnungen einlesen und die Buchungsdaten automatisch aus dem XML extrahieren. Das bedeutet: weniger manuelle Erfassung, weniger Tippfehler, direkte Weiterverarbeitung im Buchungsworkflow. Zusammen mit der DATEV-Integration ergibt das einen vollständig digitalen Rechnungsworkflow, von der Eingangsrechnung bis zur Übergabe an den Steuerberater.


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Quellen zu Formaten und Übergangsfristen: BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung und § 27 UStG. Geprüft am 9. Oktober 2026.