- Seit 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können.
- Die Versandpflicht gilt grundsätzlich ab 2027. Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz können die Übergangsregelung bis Ende 2027 nutzen.
- Ein reines PDF ist keine strukturierte E-Rechnung. Während der Übergangsregelungen kann es unter Bedingungen weiterhin als sonstige Rechnung zulässig sein.
- Auch Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können.
- Prüfen Sie Empfang, Versand und Fristen anhand Ihrer Rechnungsarten und des Vorjahresumsatzes.
Wenn Sie wie Klaus kaufmännische Leitung eines mittelständischen Unternehmens sind und gerade ein Rundschreiben des Steuerberaters zur E-Rechnungspflicht auf dem Tisch liegen haben: Die Pflicht ist real, sie kommt gestaffelt und sie betrifft praktisch jedes B2B-Unternehmen in Deutschland. Was das konkret für Empfang, Versand und die eigenen Prozesse bedeutet, klären wir Schritt für Schritt.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht genau?
Die E-Rechnungspflicht verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, elektronische Rechnungen im gesetzlich definierten Sinn zu empfangen und schrittweise auch zu versenden, sobald sie mit einem anderen Unternehmen (B2B) Geschäfte machen. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Wichtig für den Alltag von Klaus: Eine PDF-Rechnung, die per E-Mail verschickt wird, ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Sie ist ein digitales Bild einer Rechnung, aber keine strukturierte, maschinenlesbare Datei. Der Gesetzgeber verlangt ein Format, aus dem Buchhaltungssysteme Beträge, Steuersätze und Positionen automatisch auslesen können, ohne dass jemand Zahlen abtippt. Genau an diesem Punkt entsteht in vielen Unternehmen die größte Unsicherheit: Man denkt, man sei schon digital, weil man keine Papierrechnungen mehr verschickt, erfüllt die eigentliche Anforderung aber trotzdem nicht.
DigiBasiX verarbeitet eingehende E-Rechnungen strukturiert und bereitet sie für die Buchhaltung vor, statt dass jemand Beträge manuell aus einem PDF überträgt. Das ist der Unterschied zwischen einer Pflichtübung und einem Prozess, der tatsächlich Zeit spart.
Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich alle inländischen Unternehmen, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen (B2B). Das schließt auch Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ein: Sie müssen E-Rechnungen zwar nicht zwangsläufig selbst ausstellen, aber empfangen können.
Ausgenommen sind reine B2C-Geschäfte, also Rechnungen an Privatpersonen, sowie bestimmte Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise. Wer ausschließlich mit Endverbrauchern arbeitet, ist von der Pflicht kaum betroffen. Für alle anderen gilt: Sobald eine Rechnung an ein anderes Unternehmen geht, greift die Regelung, unabhängig davon, wie groß das eigene Unternehmen ist.
Wer schon heute strukturierte Prozesse für Ein- und Ausgangsrechnungen hat, tut sich beim Umstieg deutlich leichter. DigiBasiX verbindet kaufmännische Abläufe wie Rechnungsverarbeitung, Belegorganisation, Kontoabgleich und Korrespondenz in einem System. Welche Funktionen sinnvoll sind, hängt vom Bedarf und der vereinbarten Konfiguration ab.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Empfang und Versand?
Die Empfangspflicht gilt bereits seit 2025 für alle Unternehmen. Die Versandpflicht kommt gestaffelt: ab 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen.
Diese drei Stichtage sollte jeder im Rechnungswesen im Kopf haben:
- Seit 2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
- Ab 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden.
- Ab 2028: Die Versandpflicht gilt auch für die übrigen B2B-Unternehmen.
Die Empfangspflicht besteht seit 2025. Auch wenn viele Unternehmen aktuell noch PDF-Rechnungen erhalten, sollten sie den Empfang strukturierter Rechnungen technisch und organisatorisch vorbereiten. Ab 2027 greifen die nächsten Versandpflichten, abhängig vom Vorjahresumsatz; für Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro gilt die Übergangsregelung bis Ende 2027. Wie lange eine Einführung dauert, hängt unter anderem von Ausgangssystem, Datenmigration und gewünschten Anpassungen ab.
Welche Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht?
Als E-Rechnung im gesetzlichen Sinn gelten strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD ab einer bestimmten Profilstufe, weil sie maschinenlesbare Daten enthalten. Ein normales PDF oder ein Papierbeleg erfüllt die Anforderung nicht.
XRechnung ist ein rein strukturiertes XML-Format ohne Sichtansicht: Menschen können es nicht direkt lesen, Software schon. Es wird vor allem im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern verlangt. ZUGFeRD ist ein hybrides Format: Es kombiniert eine PDF-Ansicht, die man mit bloßem Auge lesen kann, mit eingebetteten XML-Daten für die maschinelle Verarbeitung. Für viele KMU im Alltag ist das der praktikablere Weg, weil Rechnungen weiterhin optisch prüfbar bleiben, gleichzeitig aber die strukturierten Daten mitliefern, die die Pflicht verlangt.
Für Klaus heißt das konkret: Die aktuelle Praxis, Rechnungen als PDF per E-Mail zu verschicken und zu empfangen, wird sich verändern müssen, weil das reine PDF weder als Versand- noch dauerhaft als komfortable Empfangslösung ausreicht. DigiBasiX unterstützt die gängigen Formate im Ein- und Ausgang, die konkrete Ausgestaltung wird im Einführungsprojekt auf die vorhandene Beleglandschaft abgestimmt.
Wie bereitet man das Unternehmen jetzt auf die E-Rechnungspflicht vor?
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wie kommen Eingangsrechnungen heute ins Haus, wie werden Ausgangsrechnungen erstellt, und wo hakt es bereits jetzt? Erst danach lohnt sich der Blick auf Software und Freigabewege.
In der Praxis heißt das für viele Buchhaltungen: Eingangsrechnungen kommen über mehrere Kanäle gleichzeitig herein, als PDF per E-Mail, im Briefkasten, gelegentlich direkt aus einem Lieferantenportal. Wer diese Kanäle nicht bündelt, wird auch mit der neuen Pflicht weiter Belege einzeln zusammensuchen, nur eben mit einem zusätzlichen Format im Mix. Sinnvoller ist es, jetzt zu klären, welches System künftig E-Rechnungen empfängt, prüft und für die Buchhaltung aufbereitet, und wie der Freigabeprozess bis zur Übergabe an den Steuerberater aussieht.
Für die Geschäftsführung ist an dieser Stelle vor allem wichtig zu wissen, dass es sich nicht um ein reines IT-Projekt handelt, sondern um eine Anpassung des kaufmännischen Kernprozesses. Genau hier setzt DigiBasiX an: E-Rechnung, Kontoabgleich und DATEV-Übergabe werden strukturiert abgebildet, sodass Belege nicht mehr manuell zusammengesucht werden müssen, bevor sie die Kanzlei erreichen. Weitere Hintergründe zum Zusammenspiel von ERP-Software und Mittelstand finden Sie auf der Seite ERP-Software für den Mittelstand, Details zu Formaten und Umsetzung auf der Seite E-Rechnung, XRechnung, ZUGFeRD.
Für die interne Abstimmung ist außerdem wichtig: DigiBasiX basiert auf der Open-Source-Software Dolibarr und wird in Deutschland gehostet. Hosting in Deutschland allein belegt jedoch keine vollständige Datenschutzkonformität; dafür sind unter anderem Verträge, Zugriffsrechte sowie technische und organisatorische Maßnahmen relevant. Umfang und Zeitplan einer Einführung stimmen wir anhand der Ausgangslage, der Datenmigration und der benötigten Anpassungen ab.
Wie DigiBasiX E-Rechnungen praktisch verarbeitet
Für die Umsetzung reicht es nicht, XML-Dateien lediglich in einem E-Mail-Postfach zu sammeln. Entscheidend ist ein durchgängiger Prozess: Rechnung empfangen, technische Daten prüfen, dem richtigen Lieferanten zuordnen, intern freigeben und anschließend für Buchhaltung und Steuerberatung bereitstellen.
- Empfangen: DigiBasiX übernimmt strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD. Die enthaltenen Rechnungsdaten können direkt verarbeitet werden, ohne Beträge aus einem PDF abzutippen.
- Prüfen und freigeben: Pflichtangaben, Geschäftspartner und Belegdaten werden kontrolliert. Danach lässt sich die Rechnung einem geregelten Freigabeprozess zuordnen.
- Weiterverarbeiten: Freigegebene Belege bilden die Grundlage für Kontoabgleich, Buchhaltung und die DATEV-nahe Übergabe.
- Versenden: Ausgangsrechnungen können im benötigten E-Rechnungsformat erzeugt und vor der Ausgabe auf fehlende Angaben geprüft werden.
Weitere Details finden Sie in der Definition der E-Rechnung, im Überblick zu ZUGFeRD und auf der Leistungsseite E-Rechnungen mit DigiBasiX verarbeiten. Unternehmen, für die ab 2027 die nächste Stufe beginnt, finden die Fristen und Vorbereitungen zusätzlich im Beitrag zur E-Rechnungspflicht 2027.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist eine E-Rechnung einfach erklärt?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF per E-Mail zählt nicht dazu, auch wenn es digital verschickt wird.
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen?
Die Empfangspflicht gilt seit 2025 für alle Unternehmen. Die Versandpflicht gilt ab 2027 für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle übrigen Unternehmen.
Wer muss E-Rechnungen versenden?
Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen im B2B-Geschäft versenden, ab 2028 gilt das für alle übrigen Unternehmen.
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen beachten?
Ja. Auch Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können, auch wenn für sie beim Versand teils Erleichterungen gelten.
Welche Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht?
Anerkannt sind strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD ab einer bestimmten Profilstufe. Reine PDF-Rechnungen oder Papierbelege erfüllen die Pflicht nicht.
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Redaktioneller Hinweis: Entwurf mit KI-Unterstützung, fachliche Prüfung und Freigabe vor Veröffentlichung durch die Redaktion. Verantwortlich für den Inhalt: Michael Raabe (siehe Impressum). Kein Ersatz für steuerliche oder rechtliche Beratung.
